Definition
Das Ausmass der Folgen einer Querschnittlähmung ist abhängig von der
Läsionshöhe des Rückenmarks. Allen Formen ist gemeinsam die Störung
der Sexualität, die Beeinträchtigung des Körpergleichgewichts und
der Körperwahrnehmung. Bei allen Querschnittlähmungen besteht ab
Läsionshöhe der Verlust der Sensibilität. Die Lähmung ist in der
Regel mit erheblichen sozialen Auswirkungen verbunden, wie u.a.
Verlust des Arbeitsplatzes, finanzieller und gesellschaftlicher
Existenzgefährdung einhergehend mit sozialer Isolierung und
Stigmatisierung. Es bestehen weitreichende komplexe Folgen bis hin
zur familiären und sexuellen Neuorientierung.

Paraplegie ist die Folge einer Schädigung des Rückenmarks auf
Höhe der Brust oder Lendenwirbelsäule mit Lähmungen der Rumpf- und
der Beinmuskulatur sowie der Verlust des Empfindungsvermögens für
Berührung, Schmerz, Temperaturen und Lagesinn. Zusätzlich sind
Darm-, Blasen- und Sexualfunktion gestört. Ein Paraplegiker ist in
der Regel in den Verrichtungen des täglichen Lebens selbstständig
und nicht auf fremde Hilfe angewiesen, da er seine Arme und Hände
vollumfänglich gebrauchen kann.
Tetraplegie ist die Folge einer Schädigung des Rückenmarkes auf
Höhe der Arme, des Rumpfes und der Beine. Ist das Rückenmark auf
Höhe des 4. Halswirbels und höher betroffen, muss der Patient
künstlich beatmet werden da der Nerv der im Zwerchfell entspringt,
unser Hauptatmungsmuskel, auch gelähmt ist. Tetraplegiker können nur
noch den Kopf, bzw. die Zunge bewegen. Ein Tetraplegiker ist in der
Regel auf fremde Hilfe in den täglichen Verrichtungen angewiesen.
Keine Querschnittlähmung ist gleich wie die andere! Sowohl Para- als
auch Tetraplegie können sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Wenn
die Lähmungen und Empfindungsstörungen unvollständig sind, spricht
man von inkompletter Querschnittlähmung, oder von Paraparese
respektive Tetraparese.
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